OpenAI verliert Rechtsstreit gegen GEMA

OpenAI verliert Rechtsstreit gegen GEMA: Landgericht München verurteilt ChatGPT-Betreiber wegen Urheberrechtsverletzung

Das Landgericht München I hat am 11. November 2025 ein wegweisendes Urteil gefällt: OpenAI, der Betreiber von ChatGPT, hat im Rechtsstreit gegen die GEMA verloren. Das Gericht bestätigte, dass das US-Unternehmen durch die Verwendung urheberrechtlich geschützter Liedtexte zum Training seiner KI-Systeme geltendes Urheberrecht verletzt hat.

Erstes europäisches KI-Grundsatzurteil zum Urheberrecht

Die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I gab der Klage der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) überwiegend recht und setzte damit einen wichtigen Präzedenzfall. Es handelt sich um die erste europäische Gerichtsentscheidung, die sich mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch generative KI-Systeme befasst.

Im Mittelpunkt der Klage standen neun bekannte deutschsprachige Songs, darunter:

  • „Atemlos“ von Helene Fischer und Kristina Bach
  • „Männer“ von Herbert Grönemeyer
  • „Über den Wolken“ von Reinhard Mey
  • „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski
  • „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski

Urteil: OpenAI hat Liedtexte gespeichert und vervielfältigt

Das Gericht stellte fest, dass ChatGPT die streitgegenständlichen Liedtexte auf einfache Anfragen hin nahezu vollständig und korrekt wiedergegeben hat. Dies werteten die Richter als eindeutigen Beleg dafür, dass die Texte in den Systemen von OpenAI gespeichert und damit unrechtmäßig vervielfältigt wurden.

Die vorsitzende Richterin Elke Schwager fasste die Entscheidung in einer bildlichen Zusammenfassung zusammen: „Man habe eine hochintelligente Beklagte, die in der Lage sei, modernste Technologien zu entwickeln. Da mute es doch erstaunlich an, dass sie nicht erkenne: Wenn man etwas bauen wolle und Bauteile brauche – dann erwerben Sie sie und nutzen nicht das Eigentum anderer.“

Was bedeutet das Urteil konkret?

Das Landgericht München verurteilte OpenAI zu mehreren Maßnahmen:

  • Unterlassungspflicht: OpenAI muss es unterlassen, die geschützten Liedtexte zu speichern und in seinen Modellen auszugeben
  • Schadensersatz: Das Unternehmen wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (die genaue Höhe ist noch nicht festgelegt)
  • Auskunftspflicht: OpenAI muss Informationen über die Nutzung der Texte und damit erzielte Erträge herausgeben

Die Argumentation von OpenAI, dass die Texte durch das KI-System neu erzeugt und nicht eins zu eins gespeichert würden, ließ das Gericht nicht gelten. Auch die Text- und Data-Mining-Ausnahme im Urheberrecht greife in diesem Fall nicht, so die Richter.

Weitreichende Signalwirkung für die KI-Branche

GEMA-CEO Tobias Holzmüller kommentierte das Urteil mit klaren Worten: „Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen und menschliche Kreativleistungen sind keine Gratisvorlage. Wir haben heute einen Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte der Urheberinnen und Urheber schützt und klärt: Auch Betreiber von KI-Tools wie ChatGPT müssen sich an das Urheberrecht halten.“

Dr. Robert Heine, Partner bei der Kanzlei Raue, die die GEMA vertrat, betonte: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für alle Kreativen – ihre Werke sind auch vor KI-Systemen geschützt. Das Gericht stellt klar: KI-Anbieter können sich nicht der Lizenzpflicht entziehen, nur weil die Technologie neu ist.“

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte sich das Kräfteverhältnis zwischen Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen grundlegend verschieben. KI-Anbieter müssten dann vor der Nutzung geschützter Werke die Zustimmung der Rechteinhaber einholen und eine entsprechende Vergütung zahlen.

OpenAI kündigt Rechtsmittel an

OpenAI zeigte sich mit dem Urteil nicht einverstanden und kündigte weitere rechtliche Schritte an. In einer Stellungnahme erklärte das Unternehmen: „Die Entscheidung betrifft nur eine begrenzte Anzahl von Liedtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen von Menschen, Unternehmen und Entwicklern in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen. Wir respektieren die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern und führen produktive Gespräche mit vielen Organisationen auf der ganzen Welt.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Rechtsexperten gehen davon aus, dass der Fall durch weitere Instanzen gehen wird.

GEMA bietet bereits Lizenzmodell für KI-Anbieter an

Interessanterweise bietet die GEMA bereits seit September 2024 ein spezielles Lizenzmodell für KI-Anbieter an. Dieses ermöglicht die rechtssichere Nutzung von Musik für den Betrieb und die Weiterentwicklung von KI-Systemen, während Musikschaffende fair beteiligt werden. OpenAI war bislang generell nicht zur Lizenzierung seines Modells bereit.

Weitere Verfahren in der Pipeline

Vor dem Landgericht München läuft bereits ein weiteres Verfahren der GEMA gegen Suno Inc., einen amerikanischen Anbieter von KI-generierten Audioinhalten. Die GEMA konnte nachweisen, dass Sunos KI-Tool mit Originalaufnahmen von Werken aus dem GEMA-Repertoire trainiert wurde und zum Verwechseln ähnliche Versionen wiedergibt. Die Verhandlung ist für den 26. Januar 2026 angesetzt.

Ausblick: Was bedeutet das für die Zukunft?

Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen nicht nur für OpenAI, sondern für die gesamte KI-Branche haben. Neben Liedtexten könnten auch andere urheberrechtlich geschützte Inhalte betroffen sein – von literarischen Werken über journalistische Texte bis hin zu wissenschaftlichen Arbeiten und Blogbeiträgen.

Für die Gaming-Branche, die ohnehin stark von KI-Entwicklungen betroffen ist, dürfte das Urteil ebenfalls relevant sein. Viele Spieleentwickler experimentieren mit KI-generierten Inhalten, und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung geschützter Werke könnten sich durch dieses Urteil deutlich verschärfen.

Die Entscheidung des Landgerichts München markiert möglicherweise einen Wendepunkt im Umgang mit geistigem Eigentum im KI-Zeitalter und stellt klar, dass auch innovative Technologien sich an bestehende Urheberrechtsgesetze halten müssen.

Aktenzeichen: 42 O 14139/24


Dieser Artikel wurde am 14. November 2025 veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und weitere Entwicklungen sind zu erwarten.

Quellen

  • GEMA (2025): „Erstes KI-Grundsatzurteil in Europa: GEMA setzt sich gegen OpenAI durch“, Pressemeldung vom 11. November 2025. gema.de
  • Legal Tribune Online (2025): „GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Liedtexte“, 11. November 2025. lto.de
  • Handelsblatt (2025): „Gema gegen OpenAI: ChatGPT darf nicht ohne Weiteres Songtexte wiedergeben“, Luisa Bomke, Timm Seckel, 11. November 2025. handelsblatt.com
  • heise online (2025): „GEMA vs. OpenAI: Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht“, Eva-Maria Weiß, 11. November 2025. heise.de
  • Badische Zeitung (2025): „Gema siegt vor Gericht gegen OpenAI“, 11. November 2025. bo.de
  • BasicThinking (2025): „Urteil gegen OpenAI: ChatGPT darf keine Songtexte wiedergeben“, 12. November 2025. basicthinking.de
  • Science Media Center (2025): „Urteil im Verfahren GEMA gegen OpenAI“, 12. November 2025. sciencemediacenter.de
  • Stadt Bremerhaven (2025): „OpenAI kassiert vor Gericht Niederlage gegen die Gema“. stadt-bremerhaven.de
  • Recht & Politik (2025): „GEMA gewinnt gegen OpenAI: Memorisierung von Liedtexten ist Urheberrechtsverletzung“, 11. November 2025. rechtundpolitik.com

Landgericht München I, Urteil vom 11. November 2025, Az. 42 O 14139/24

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