Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass Beschäftigte in deutschen Unternehmen zunehmend private KI-Tools wie ChatGPT für berufliche Zwecke einsetzen. In 8 Prozent der Unternehmen ist die Nutzung weit verbreitet, in 17 Prozent gibt es Einzelfälle. Weitere 17 Prozent gehen davon aus, dass private KI-Lösungen zum Einsatz kommen.
Zunahme der unkontrollierten KI-Nutzung
Die Verbreitung privater KI-Tools am Arbeitsplatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. 2024 gaben nur 4 Prozent der Unternehmen an, dass die Nutzung weit verbreitet sei, aktuell sind es 8 Prozent. Bei Einzelfällen stieg der Anteil von 13 auf 17 Prozent.
Insgesamt vermuten oder wissen 42 Prozent der befragten Unternehmen, dass Beschäftigte auf private KI-Zugänge zurückgreifen. 24 Prozent sind unsicher, gehen aber nicht von einer Nutzung aus. Nur 29 Prozent schließen private KI-Nutzung aus – ein Rückgang gegenüber 37 Prozent im Vorjahr.
Typische Anwendungsfälle sind das Formulieren von E-Mails, Zusammenfassen von Dokumenten oder das Erstellen von Bildern für Social-Media-Posts.
Nur ein Viertel stellt unternehmenseigene KI bereit
Aktuell bieten 26 Prozent der Unternehmen ihren Mitarbeitern Zugang zu generativer KI. Die Größe spielt dabei eine Rolle: Bei Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten sind es 23 Prozent, bei 100 bis 499 Mitarbeitern 36 Prozent und bei Großunternehmen ab 500 Beschäftigten 43 Prozent.
Weitere 17 Prozent planen die Bereitstellung unternehmenseigener KI-Angebote, 30 Prozent können es sich vorstellen. 14 Prozent schließen dies grundsätzlich aus, 9 Prozent haben sich noch nicht damit befasst.
Mehr Unternehmen setzen auf KI-Richtlinien
Der Anteil der Unternehmen mit Regeln für den KI-Einsatz ist von 15 Prozent (2024) auf 23 Prozent gestiegen. Weitere 31 Prozent planen die Einführung von Richtlinien – im Vorjahr waren es noch 23 Prozent.
Gleichzeitig wollen 16 Prozent auch künftig auf Regelungen verzichten, 24 Prozent haben sich damit noch nicht beschäftigt.
Bitkom empfiehlt klare Unternehmensrichtlinien
Der Digitalverband Bitkom rät Unternehmen, in Richtlinien festzulegen, welche KI-Tools zu welchem Zweck genutzt werden dürfen. Wichtige Aspekte sind:
- Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
- Offenlegungspflicht beim KI-Einsatz
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Vermeidung von Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst betont die Notwendigkeit, KI-Wildwuchs zu vermeiden: „Die Unternehmen sollten der Entwicklung einer Schatten-KI vorbeugen. Dazu müssen sie klare Regeln aufstellen und ihren Beschäftigten KI-Technologien zur Verfügung stellen.“
Studiendetails: Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten | Zeitraum: KW 27-32/2025 | Repräsentativ
Quelle: Bitkom-Presseinformation










