Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das BSI warnt aktuell davor Kaspersky-Virenschutzprodukte zu verwenden

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIwarnt nach §7 BSI-Gesetz aktuell vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Das BSI empfiehlt, Anwendungen aus dem Bereich Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Die Redaktion von PC Welt hat eine Auswahl an sinnvollen Alternativen zusammengestellt.

Antivirensoftware, inklusive der damit verbundenen echtzeitfähigen Clouddienste, verfügt üblicherweise über weitreichende Systemberechtigungen und muss systembedingt (zumindest für Aktualisierungen) eine dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers herstellen bzw. unterhalten. Daher ist das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz eines Herstellers ein enorm wichtiger Faktor für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Herstellers bestehen, birgt Virenschutzsoftware ein besonderes Risiko für jede zu schützende IT-Infrastruktur.

Das Vorgehen militärischer und/oder nachrichtendienstlicher Kräfte in Russland sowie die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen Drohungen gegen die EU, die NATO und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden. Ein russischer IT-Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.

Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware können von solchen Operationen betroffen sein. Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen und Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in besonderem Maße gefährdet. Sie haben die Möglichkeit, sich vom BSI oder von den zuständigen Verfassungsschutzbehörden beraten zu lassen.

 

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