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Einreise für professionelle E-Sport-Athleten auch während Corona-Pandemie möglich – ESBD rät zur Einhaltung von Hygienevorschriften

Die Einreise von professionellen E-Sport-Athleten aus Drittstaaten nach Deutschland ist auch während der Corona-Pandemie gestattet. Diese Klarstellung hat der eSport-Bund Deutschland (ESBD) beim Bundesinnenministerium erwirkt. Voraussetzung für Einreise und Aufenthalt sind das Vorliegen wichtiger Gründe wie die Teilnahme an einem internationalen Turnier. Der ESBD rät allen Teams und einreisenden E-Sportlern, den behördlichen Hygienevorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus Folge zu leisten und auch über das Mindestmaß hinaus Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen zu treffen.

„Als ESBD haben wir darauf hingewirkt, dass die wichtigen Ausnahmen in den Corona-Beschränkungen für den Profi-Sport auch für E-Sport gelten. Wir begrüßen die Klarstellung durch das Bundesinnenministerium. Damit kann Deutschland zu einem vorsichtigen und bedachten Spielbetrieb mit internationalen Teams vor Ort zurückkehren. Teams und Veranstalter haben die notwendige Planungssicherheit für die kommenden Monate”, sagt ESBD-Präsident Hans Jagnow.

Chris Flato, Vizepräsident für die Veranstalter im ESBD, ergänzt: „Deutschland ist ein starker Standort für die Ausrichtung und Produktion großer E-Sport-Events. Als ESBD haben wir die Position im internationalen Wettbewerb schon in der Vergangenheit ausgebaut. Mit der Einreiseerlaubnis können wir hier trotz der momentanen Umstände spannende Duelle zwischen internationalen Stars ermöglichen. Dabei gehen die deutschen Veranstalter mit dem gebotenen Augenmaß und Bedacht vor, das ist unsere klare Selbstverpflichtung in dieser Zeit.”

Voraussetzung für die Einreise ist, dass die betreffenden Athleten die gesetzlichen Anforderungen für die aufenthaltsrechtliche Einordnung als Berufs-E-Sportler erfüllen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind Nachweise der Präsenzpflicht in Deutschland zu erbringen, die bei der Reise mitzuführen und ggf. bei der Grenzkontrolle vorzulegen sind. Bezugsrahmen ist die im März dieses Jahres novellierte Beschäftigungsverordnung, in der die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für den Sport analog auf den E-Sport ausgeweitet wurden. Der Gesetzgeber ist damit der Forderung des ESBD nach Gleichstellung des E-Sport zu traditionellen Sportarten nachgekommen.

„E-Sportler aus der ganzen Welt haben in den letzten Monaten aus ihren Zimmern spielen müssen, oft ohne Kontakt zu ihren Teammitgliedern”, kommentiert Finn-Lukas Salomon, Präsidiumsmitglied für Spielerinteressen. „Es bedeutet allen professionellen Spielern enorm viel, dass wir jetzt wieder zu großen Turnieren gemeinsam antreten können. Deutschland erweist sich hier als hervorragender Gastgeber für die weltweite E-Sport-Elite. Dieser Gastfreundschaft begegnen wir als Spieler selbstverständlich mit hoher Eigenverantwortung und Disziplin und setzen Schutzmaßnahmen konsequent um.”

Auf einer Sonderseite informiert der Verband auf Englisch über die genauen Rahmenbedingungen für die Einreise von E-Sportathleten während der Corona-Pandemie.

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